Die neue EU-Honigrichtlinie: 

 

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Am 24. Mai wurde die EU-Richtlinie 2024/1438 und somit die Änderung der EUHonigrichtlinie 2001/110 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 14. Dezember 2025 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die Vorschriften gelten dann ab dem 14. Juni 2026. Wir freuen uns über die vielen Verbesserungen, besonders über die obligatorische Angabe aller Ursprungsländer und der prozentualen Anteile der einzelnen Herkünfte. Diese neuen Vorschriften, die von Imkerinnen und Imkern in Europa bereits seit Jahren gefordert wurden, verbessern die Transparenz über die Herkunft von Mischhonigen, besonders für Verbraucherinnen und Verbraucher. Einige wichtige Punkte wurden in der Richtlinie jedoch für künftige Rechtsakte ausgeklammert. Diese Punkte sind wichtig für die Bekämpfung von Honigbetrug und damit für die Unterstützung des Imkereisektors in der EU. Deshalb müssen sie so bald wie möglich angegangen werden.

 

 

Wachtberg, den 15. Juli 2024

 

Die neue Honigrichtlinie vom 15.07.2024