Der Rat der Europäischen Union hat sich noch nicht auf eine gemeinsame Position zur Reform des EU-Pflanzenschutzrechts verständigt (Food and Feed Safety Omnibus). Gleichzeitig liegt im Europäischen Parlament ein Berichtsentwurf vor, der die geplanten Lockerungen noch ausweiten würde. Der Deutsche Imkerbund sieht darin ein falsches Signal für den Schutz von Bienen, Umwelt und Biodiversität.
Wie streng Wirkstoffe und Pflanzenschutzmittel in Europa geprüft werden, entscheidet mit darüber, wie gut Honigbienen, Wildbienen und andere Bestäuber geschützt sind. Genau deshalb verfolgt der Deutsche Imkerbund die aktuellen Beratungen in Brüssel mit großer Sorge. Während die Mitgliedstaaten noch um einen gemeinsamen Kurs im Rat ringen, liegt nun im Europäischen Parlament ein Vorschlag auf dem Tisch, der das Zulassungsrecht für Pflanzenschutzmittel aus Sicht des Verbandes weiter lockern würde.
Noch keine Einigung im Rat
Der Rat der Europäischen Union hat sich bislang nicht auf eine gemeinsame Position zum sogenannten Food and Feed Safety Omnibus einigen können. Hinter dem sperrigen Namen verbirgt sich ein Gesetzespaket der EU-Kommission, das unter anderem die Genehmigung von Wirkstoffen vereinfachen und beschleunigen soll. Der Deutsche Imkerbund hatte den Vorschlag der Kommission im Rahmen der öffentlichen Anhörung deutlich kritisiert und auf viele offene Fragen hingewiesen.
Nach Informationen aus den laufenden Verhandlungen stößt der jüngste Kompromissvorschlag im Rat auf Widerstand. Während einige Mitgliedstaaten weitere Erleichterungen bei der Genehmigung von Wirkstoffen fordern, halten andere die geplanten Änderungen bereits für zu weitgehend.
Der derzeit diskutierte Kompromiss würde das bestehende Genehmigungssystem an mehreren Stellen aufweichen. Zwar sollen unbefristete Genehmigungen auf sogenannte Low-Risk-Wirkstoffe beschränkt bleiben. Gleichzeitig sieht der Entwurf für die Position des Rates längere Genehmigungszeiträume von 15 Jahren bei der Erstgenehmigung und von 25 Jahren bei einer erneuten Genehmigung vor. Zudem sieht er – wie bereits der Vorschlag der Europäischen Kommission – längere Übergangsfristen für bereits verbotene Wirkstoffe vor.
Berichtsentwurf im Parlament: Weitere Lockerungen
Noch größere Sorgen bereitet dem Deutschen Imkerbund der Berichtsentwurf, den die Berichterstatter Herbert Dorfmann (EVP) und Michele Picaro (EKR) im Europäischen Parlament vorgelegt haben. Dieser stellt einen Vorschlag für die Position des Parlaments für die politischen Verhandlungen mit der Kommission und dem Rat dar. Nach Einschätzung des Verbandes gehen einige Vorschläge sogar noch über den Entwurf der Kommission hinaus. Sie würden das europäische Pflanzenschutzrecht weiter lockern.
Zu den vorgeschlagenen Änderungen zählen unter anderem:
- unbefristete Genehmigungen für fast alle Wirkstoffe,
- geringere Verpflichtungen für die Kommission, Wirkstoffe bei neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen erneut zu bewerten,
- eine stärkere Berücksichtigung wirtschaftlicher Interessen bei Ausnahmegenehmigungen,
- Mitgliedstaaten müssen eine Übergangsfrist von mindestens drei Jahren gewähren, wenn ein Pflanzenschutzmittel verboten wurde,
- die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels in einem Mitgliedstaat könnte automatisch für ein gesamtes geografisches Gebiet gelten,
- Dritte – beispielsweise Umweltverbände – erhalten keinen Zugang zu Anwendungsdaten.
Aus Sicht des Deutschen Imkerbundes würden diese Änderungen das europäische Vorsorgeprinzip erheblich schwächen. Gerade bei Pflanzenschutzmitteln muss sichergestellt sein, dass neue wissenschaftliche Erkenntnisse zeitnah in die Risikobewertung einfließen können. Der Schutz von Bestäubern darf nicht hinter dem Ziel einer schnelleren Zulassung zurückstehen.
Wissenschaft fordert gründliche Folgenabschätzung
Die Kritik kommt nicht nur von Umwelt- und Imkerverbänden. Forschende aus 27 europäischen Forschungseinrichtungen haben sich in einer aktuellen Veröffentlichung in der Fachzeitschrift Science kritisch mit den Omnibus-Vorschlägen auseinandergesetzt. Sie warnen davor, zentrale Elemente des europäischen Zulassungssystems zu verändern, ohne die Folgen für Umwelt, Biodiversität und Gesundheit umfassend zu bewerten.
Statt Schutzstandards abzusenken, empfehlen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die zuständigen Behörden personell und finanziell so auszustatten, dass Zulassungsverfahren schneller bearbeitet werden können, ohne Abstriche bei der wissenschaftlichen Prüfung zu machen.
Die politischen Fronten werden sichtbar
Die Beratungen im Europäischen Parlament zeigen, wie unterschiedlich die Vorstellungen über die Zukunft des Pflanzenschutzrechts sind. Nach Angaben aus dem Parlament lehnten konservative und rechte Fraktionen (EVP, EKR und Patriots for Europe) einen Antrag der Sozialdemokraten (S&D) ab, vor den weiteren Beratungen zunächst eine umfassende Folgenabschätzung der Omnibus-Vorschläge durchführen zu lassen. Aus Sicht des Deutschen Imkerbundes ist eine solche wissenschaftliche Bewertung unverzichtbar, bevor tiefgreifende Änderungen am europäischen Pflanzenschutzrecht beschlossen werden.
Bienenschutz darf nicht geschwächt werden
Der Deutsche Imkerbund unterstützt ausdrücklich das Ziel, Verwaltungsverfahren effizienter zu gestalten. Eine Beschleunigung von Zulassungsverfahren darf jedoch nicht dazu führen, dass wissenschaftliche Standards abgesenkt oder Schutzmechanismen aufgeweicht werden.
Honigbienen, Wildbienen und andere Bestäuber sind auf einen wirksamen Schutz angewiesen. Deshalb setzt sich der Deutsche Imkerbund dafür ein, dass das europäische Vorsorgeprinzip auch künftig die Grundlage der Pflanzenschutzpolitik bleibt. Die laufenden Verhandlungen in Brüssel werden zeigen, ob dieses Ziel Bestand hat.
