Der Deutsche Imkerbund hat sich im Rahmen der öffentlichen Beteiligung zum sogenannten EU-Omnibus-Paket „Food and Feed“ mit mehreren Stellungnahmen eingebracht. Ziel ist es, die Interessen der Imkerei und den Schutz von Bienen und anderen Bestäubern bei den geplanten Änderungen des europäischen Pflanzenschutzrechts zu vertreten.
Mit dem Omnibus-Paket „Food and Feed“ plant die Europäische Kommission Änderungen im europäischen Pflanzenschutzrecht. Der Deutsche Imkerbund hat die öffentliche Beteiligung genutzt und zu mehreren Vorschlägen Stellung genommen. Dabei ging es nicht nur darum, mögliche Risiken für Bienen, andere Bestäuber und die Biodiversität aufzuzeigen. Ebenso wichtig war es, auf zahlreiche offene Fragen hinzuweisen, die aus unserer Sicht vor einer Entscheidung beantwortet werden müssen.
Pflanzenschutzmittel per Drohnen
Eine unserer Stellungnahmen betrifft den geplanten Einsatz von Drohnen zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln. Neue Technologien können Chancen bieten. Ob diese Vorteile in der Praxis tatsächlich erreicht werden und gleichzeitig ein mindestens gleichwertiger Schutz von Umwelt und Bestäubern gewährleistet bleibt, muss jedoch wissenschaftlich nachgewiesen werden. Deshalb haben wir unter anderem auf mögliche Probleme hinsichtlich der Abdrift, Umweltbelastungen, der Exposition von Bestäubern und anderen Nichtzielorganismen sowie auf notwendige Kontroll- und Schutzmaßnahmen hingewiesen.
Unbefristete Genehmigungen?
Auch die geplante unbefristete Genehmigung von Wirkstoffen für Pflanzenschutzmittel wirft aus unserer Sicht diverse Fragen auf. Die Europäische Kommission möchte regelmäßige automatische Überprüfungen der Genehmigungen künftig weitgehend durch anlassbezogene Verfahren ersetzen. Dabei bleibt unter anderem offen, welche konkreten Kriterien künftig eine erneute Prüfung auslösen sollen, wie neue wissenschaftliche Erkenntnisse systematisch erfasst werden und wie mögliche Risiken für Bestäuber frühzeitig erkannt werden können. Gerade weil sich viele Auswirkungen erst nach Jahren zeigen, halten wir diese Punkte für besonders wichtig.
Ähnlich verhält es sich bei den vorgeschlagenen Änderungen der Übergangsfristen für Pflanzenschutzmittel. Hier stellt sich unter anderem die Frage, nach welchen Kriterien künftig beurteilt werden soll, ob ausreichend Alternativen zu einem Wirkstoff vorhanden sind und wie Umwelt- und Bestäuberschutz dabei berücksichtigt werden. Aus unserer Sicht dürfen Übergangsregelungen nicht dazu führen, dass Stoffe trotz bekannter Umweltbedenken über lange Zeiträume weiter eingesetzt werden.
Bestäuberschutz muss zentrales Thema bleiben
Die benannten Fragen müssen im weiteren Verfahren geklärt werden, damit die Auswirkungen der Vorschläge verlässlich bewertet und die Belange von Imkerei, Bestäubern und Umwelt angemessen berücksichtigt werden können. Der Deutsche Imkerbund wird diesen Prozess weiterhin aktiv begleiten. Gemeinsam mit unserem europäischen Partnerverband BeeLife arbeiten wir bereits an konkreten Änderungsvorschlägen für das gesamte Omnibus-Paket. Unser Ziel ist es, dass der Schutz von Bestäubern auch künftig ein zentraler Bestandteil des europäischen Pflanzenschutzrechts bleibt.
