Die EU-Kommission plant, den Einsatz von Drohnen für das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln neu zu regeln. BeeLife und der Deutsche Imkerbund fordern strenge Vorgaben.
Die Europäische Kommission will den Rechtsrahmen für Pflanzenschutz an neue Technologien anpassen. Dazu gehört der mögliche Einsatz von Drohnen zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Bislang verbietet eine EU-Richtlinie das Ausbringen von Pestiziden aus der Luft. Sie lässt nur wenige Ausnahmen zu. Die Kommission schlägt nun vor, diese Regel zu ändern. Somit könnten Drohnen künftig breiter eingesetzt werden, sofern die Risiken als vergleichbar oder geringer als bei bodengebundener Technik eingestuft werden. Auch in einigen Mitgliedstaaten wird zurzeit an entsprechenden Gesetzesänderungen gearbeitet.
Zulassung und Anforderungen klar regeln
BeeLife und der Deutsche Imkerbund sehen diese Entwicklung kritisch und fordern in einem Positionspapier klare, strenge Vorgaben. Unserer Einschätzung zufolge fehlt bislang eine belastbare wissenschaftliche Grundlage für eine generelle Lockerung. So liegen keine umfassenden, unabhängigen Studien vor, die eine systematische Verringerung von Abdrift, Umweltbelastung oder Bestäuberexposition belegen.
Wir fordern deshalb verbindliche Vorgaben für einen möglichen Einsatz. So müssen Drohnensysteme und Sprühtechnik gezielt geprüft und jeweils nur für konkrete Anwendungen zugelassen werden. Zudem müssen technische Standards eingehalten werden, die beispielsweise die Abdrift mindern. Außerdem braucht es definierte Einsatzparameter, eine laufende Kontrolle und eine lückenlose Dokumentation aller Anwendungen. Die Daten sollten öffentlich zugänglich und die Pilotinnen und Piloten speziell qualifiziert sein.
Besonders wichtig bleibt der Schutz der Bestäuber. Dazu sollten mögliche Risiken für Bienen systematisch erfasst und durch geeignete Maßnahmen wirksam reduziert werden. Ergänzend sind Monitoringprogramme notwendig, die die tatsächliche Belastung der Bestäuber im Feld erfassen.
Vorteile nutzen, aber vorsorgeorientiert
Wir sehen zwar die Chancen neuer Technik, unterstützen aber einen vorsorgeorientierten Ansatz. Verfahren, die Pflanzenschutzmittel gezielter ausbringen, Mengen reduzieren oder den Kontakt mit Blüten verringern, können Vorteile für Bestäuber bieten. Entscheidend ist jedoch der Nachweis unter realen Bedingungen. Eine pauschale Lockerung der bestehenden Regeln lehnen wir ab.
EU-Vorschlag zu Drohnen im Pflanzenschutz
Bei der vorgeschlagenen Änderung geht es konkret um das Gesetzgebungsverfahren 2025/0409 (COD) zur Änderung der Richtlinie 2009/128/EG über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden. Der Änderungsvorschlag der EU-Kommission ist Teil eines größeren Richtlinienpakets, dem sogenannten „Food and Feed Safety Omnibus“, COM(2025) 1021.
