NGTs: Mehrheit für Deregulierung

Neue genomische Techniken

Die Abstimmung über die Deregulierung neuer genomischer Techniken (NGTs) im Europäischen Parlament ist aus Sicht des Deutschen Imkerbundes ein Desaster. Sämtliche Änderungsanträge wurden abgelehnt.

Damit rückt die Einführung von Pflanzen näher, die mit NGTs erzeugt wurden und mit großen Versprechen beworben werden. Die Agrarindustrie, wie Bayer, Corteva und BASF, feiert das Ergebnis – und das aus gutem Grund.

Patente auf NGT-Pflanzen erlaubt

Besonders schwer wiegt die Entscheidung zur Patentierung. Künftig können NGT-Pflanzen patentiert werden. Das gilt auch für Wildpflanzen und für Merkmale, die natürlicherweise in Pflanzen vorkommen.

Zur Gentechnik kann man unterschiedlicher Meinung sein. Die besondere Gefahr dieser Verordnung liegt jedoch aus unserer Sicht in der zunehmenden Konzentration von Rechten an Saatgut und genetischen Eigenschaften. Europa droht damit, die Souveränität über seine Nahrungsmittelproduktion an einige wenige internationale Konzerne zu verlieren.

Trotz anderslautender Beteuerungen unterstützten die konservativen und rechten Fraktionen des Parlaments massiv die Patentierbarkeit und lehnten die entsprechenden Änderungsanträge ab.

Keine Transparenz, keine Koexistenz

Auch beim Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft gab es keine Fortschritte. Änderungsanträge für verbindliche Regeln zur Koexistenz und zur Wahlfreiheit fanden keine Mehrheit. Es wird auch keine Vorschriften zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit geben. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten damit keine Möglichkeit, NGT-Produkte eindeutig zu erkennen.

Welche Folgen die neuen Regelungen für die Imkerei haben werden, lässt sich derzeit noch nicht vollständig abschätzen. Dafür sorgen weiterhin zahlreiche rechtliche Unsicherheiten.

Aktionen des Deutschen Imkerbundes

Vor den Abstimmungen im Umweltausschuss und im Plenum des Europäischen Parlaments hat der Deutsche Imkerbund die deutschen Abgeordneten erneut angeschrieben. Wir warben für jene Änderungsanträge, die aus unserer Sicht notwendige Korrekturen gebracht hätten. Dafür hatten wir sämtliche Änderungsanträge für beide Verfahren ausgewertet und ihre Auswirkungen analysiert.

Noch nicht das Ende: Klagen werden vorbereitet

Wir danken allen Umweltverbänden, die sich aktiv gegen den Gesetzesentwurf eingesetzt haben. Viele ihrer Informationen haben unsere Arbeit unterstützt.

Mit der Abstimmung ist die Auseinandersetzung jedoch noch nicht beendet. Mehrere Rechtsgutachten kommen zu dem Schluss, dass die NGT-Verordnung gegen geltendes EU-Recht verstoßen könnte. Demnach verletzt sie das in den EU-Verträgen verankerte Vorsorgeprinzip und unterläuft die Anforderungen der Gentechnik-Richtlinie. Deshalb bereiten einige Verbände bereits Klagen gegen die Gesetzesänderung vor. Der Einsatz für die Souveränität unserer Nahrungsproduktion geht weiter.