Höhere Zollkontingente für ukrainischen Honig?

Importierte Honigfässer

Noch mehr zollfreier ukrainischer Honig auf dem EU-Markt? D.I.B. und DBIB sagen klar: Nein. Beim Treffen mit Bundesminister Alois Rainer lehnten die beiden Verbände eine mögliche weitere Ausweitung des zollfreien Kontingents ab.

Die Präsidenten des Deutschen Imkerbundes, Torsten Ellmann, und des Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbundes (DBIB), Thorsten Wilkens, nutzten das Treffen mit Bundesminister Alois Rainer für viele unterschiedliche Themen – von der Gemeinsamen Agrarpolitik bis hin zu Honigimporten aus der Ukraine. In einem gemeinsamen Brief erläuterten sie ihre Position zum Thema Ukraine.

Kontingente ausweiten?

Anlass sind Äußerungen des ukrainischen Landwirtschaftsministers Taras Vysotskyi. Demnach will die Ukraine im September mit der Europäischen Kommission über eine „Aktualisierung und Ausweitung“ der Kontingente für sensible Agrarprodukte sprechen. Hintergrund sind die durch die intensivierten russischen Angriffe erschwerten Transporte über das Schwarze Meer. Honig nannte der Minister zwar nicht ausdrücklich. Er gehört jedoch zu den sensiblen Agrarprodukten.

35.000 Tonnen bereits zollfrei

Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und der Ukraine gewährt bereits ein zollfreies Kontingent von 35.000 Tonnen Honig. Die Ukraine exportiert jährlich mehr als 50.000 Tonnen Honig in die EU. Eine Ausweitung des zollfreien Kontingents für Honig lehnen D.I.B. und DBIB jedoch ab, solange die Rückverfolgbarkeit nicht gegeben ist und somit der ukrainische Ursprung des Honigs nicht sicher nachgewiesen werden kann. Auch Fragen zuverlässigen Überprüfung der Honigauthentizität sind weiterhin nicht geklärt. So werfen die offiziellen Produktions- und Exportzahlen Fragen auf: Für 2024 weisen FAOSTAT und UN Comtrade Exporte in Höhe von 160 % der ukrainischen Eigenproduktion aus.

Keine weiteren Zugeständnisse beim Honig

Die Verbände bitten Bundesminister Rainer deshalb, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass keine vorzeitigen Verhandlungen über eine weitere Ausweitung des zollfreien Kontingents beginnen. Das Abkommen sieht ohnehin eine Überprüfung im Jahr 2028 vor. Diese sollte an Fortschritte bei der Angleichung an EU-Produktionsstandards und an wirksame Maßnahmen gegen Honigbetrug geknüpft werden.

Die Solidarität mit der Ukraine steht für D.I.B. und DBIB außer Frage. Die EU sollte die Ukraine weiterhin unterstützen. Weitere Zugeständnisse in sensiblen Agrarsektoren wie der Imkerei sind dafür jedoch nicht der richtige Weg.