Klare Angabe: Woher kommt der Honig?

Klare Angabe: Woher kommt der Honig?

Am 14. Juni treten die Änderungen der Honigverordnung in Kraft. Künftig müssen bei Mischhonigen alle Ursprungsländer angegeben werden.

Es wird noch eine Weile dauern, bis das letzte Glas mit der Aufschrift „Mischung aus EU- und Nicht-EU-Ländern“ aus den Regalen verschwunden ist. Alle bereits etikettierten Gläser dürfen weiterhin in Verkehr gebracht werden, doch ab dem 14. Juni müssen alle neuen Etiketten sämtliche Ursprungsländer aufweisen. Die Angaben müssen im Hauptsichtfeld erfolgen – das ist das Etikett, das die Kundinnen und Kunden als erstes wahrnehmen, wenn der Honig im Regal steht. Neben den Ursprungsländern müssen auch alle Prozentangaben auf das Etikett. So wird ersichtlich, wie groß beispielsweise der EU-Anteil in solchen Mischungen tatsächlich ist.

Was verspricht sich der Deutsche Imkerbund von dieser Änderung?

Wir hoffen, dass Honigkundinnen und -kunden künftig stärker auf die Herkunft ihres Honigs achten. Die neuen Vorgaben schaffen mehr Transparenz und stärken das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher. In Ländern mit vergleichbaren Kennzeichnungspflichten zeigte sich immer wieder, dass beispielsweise Herkunftsangaben zu China möglichst unauffällig platziert wurden. Dies ist nun auch nicht mehr möglich. Die verpflichtenden Prozentangaben verbessern zudem die Rückverfolgbarkeit.

Was ändert sich für die Imkerinnen und Imker?

Für die meisten Imkerinnen und Imker ändert sich nichts. Die neuen Vorschriften betreffen Mischhonige. Relevante Informationen zur korrekten Kennzeichnung finden Sie hier.

Die bisherigen Angaben waren schon seit langer Zeit ein Ärgernis in den Augen der Imkerschaft. Wie kam es zu den Änderungen?

Die bisherigen Angaben galten in der Imkerschaft seit Langem als unzureichend. In einigen Mitgliedstaaten mussten die Ursprungsländer bereits genau angegeben werden. Diese nationalen Regelungen hatten jedoch Grenzen: Sie galten nicht für Honig, der in einem anderen Mitgliedstaat abgefüllt und anschließend importiert wurde.

Einen wichtigen Schritt stellten die sogenannten Präsidentschaftsschlussfolgerungen zur Lebensmittelkennzeichnung des Agrarministerrates im Jahr 2020 dar. Darin wurde die Europäische Kommission aufgefordert, für eine einheitliche und klare Herkunftskennzeichnung von Mischhonigen in der gesamten EU zu sorgen. Deutschland brachte diese Schlussfolgerungen am Ende seiner Ratspräsidentschaft auf Initiative des Deutschen Imkerbundes erfolgreich ein.

Die Hoffnung, dass spätestens Slowenien das Thema während seiner Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte 2021 weiter vorantreiben würde, erfüllte sich nicht. Damals prägte die Corona-Pandemie das politische Geschehen. Mehr über den langen Weg bis zur neuen Regelung können Sie hier lesen.

Die EU-Kommission legte am 21. April 2023 ihre Vorschläge vor. Was geschah danach?

Der Vorschlag blieb deutlich hinter den Erwartungen zurück. Es folgten intensive Verhandlungen mit dem Ziel, Schlupflöcher zu schließen, den Entwurf zu verbessern und weitere Maßnahmen gegen Honigbetrug einzubringen.

Dabei leistete die Honig-Arbeitsgruppe des europäischen Landwirtschaftsverbandes Copa-Cogeca, in der der Deutsche Imkerbund Mitglied ist, wichtige Arbeit. Der Verhandlungserfolg geht vor allem auf das gemeinsame Engagement des Deutschen Imkerbundes, von BieneÖsterreich und des französischen Verbandes SNA zurück. In zahlreichen Arbeitsstunden setzten die Partner gewünschte Änderungen durch, wehrten nachteilige Einflüsse ab und überwanden immer wieder auftretende Widerstände.

Müssen die Prozentzahlen in allen Mitgliedstaaten vollständig angegeben werden?

Nein. Einige Mitgliedstaaten nutzen die Option, nur die vier wichtigsten Herkunftsländer anzugeben, sofern diese zusammen mehr als 50 Prozent der Mischung ausmachen. In Deutschland konnten wir beide Bundesregierungen – zwischenzeitlich fand ein Regierungswechsel statt – frühzeitig davon überzeugen, auf diese Ausnahme zu verzichten.

Prozentangaben nur für die vier größten Anteile: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Rumänien, Spanien, Zypern

Alle Prozentangaben: Deutschland, Frankreich, Griechenland, Irland, Kroatien, Lettland, Litauen, Österreich, Polen, Schweden, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn

Umsetzung noch ausstehend: Luxemburg

Stärkt die neue Regelung die europäische Imkerei?

Ja, aber die genaue Herkunftsangabe allein wird die Imkerei in der EU nicht retten. Dafür braucht es weitere politische Maßnahmen. Die Rückverfolgbarkeit von Honig bis zur Quelle muss verbessert und das Spektrum amtlicher Analysemethoden zur Echtheitsprüfung erweitert werden.

Importhonig aus Drittländern ist nicht grundsätzlich schlecht. Entscheidend ist, dass Imkerinnen und Imker vor unfairem Wettbewerb durch Betrug geschützt werden und für ihren Honig einen auskömmlichen Preis erzielen können.