Eine Umfrage des Deutschen Imkerbundes zeigt: Aufstellverbote für Bienenvölker in Schutzgebieten werden häufig pauschal ausgesprochen – teils mit weitreichenden Folgen für die betroffenen Imkereien.
Pauschale Aufstellverbote für Bienenvölker in Schutzgebieten sorgen seit einigen Jahren für Unmut unter Imkerinnen und Imkern. Häufig fehlen nachvollziehbare Grundlagen, konkrete Schutzziele oder belastbare Daten. Eine Umfrage des Deutschen Imkerbundes mit 31 ausgewerteten Fällen zeigt nun, wie Behörden und andere Stellen vorgehen und welche Folgen die Entscheidungen für die Betroffenen haben.
Verbote oft nur mündlich mitgeteilt
Nur in elf Fällen erhielten die Imkerinnen und Imker überhaupt ein schriftliches Verbot. Meist wurden die Aufstellverbote nur mündlich ausgesprochen und in sieben Fällen sollten die Betroffenen unverzüglich abwandern. Einige hatten eine Frist von zwei Wochen. Die Mitteilungen kamen überwiegend von Unteren Naturschutzbehörden, daneben aber auch von Gemeinden, Bauämtern und Stiftungen. In einigen Gesprächen wurde bereits am Telefon mit einem Ordnungsgeld gedroht.
Beschwerden gegen die Verbote blieben selten: Nur sechs Betroffene legten Widerspruch ein. Zwei Verfahren waren erfolgreich, in einem stand die Entscheidung noch aus, zwei Beschwerden blieben ohne jede Reaktion der Behörden.
Verbote trotz Massentracht
In 24 der 31 Fälle wurde die Bienenhaltung vollständig untersagt. Die übrigen Betroffenen durften ihre Völkerzahl nur eingeschränkt weiterführen – teilweise mit maximal zwölf Völkern oder weniger. Vereinzelt galten zeitliche Begrenzungen oder ein Verbot der Bestandserweiterung.
Fehlende Schutzziele und Daten
Als Begründung nannten die Behörden vor allem eine angebliche Nahrungskonkurrenz zu Wildbienen. Diese Begründung wurde 17-mal angeführt. Dabei betrafen die Verbote sogar mehrfach Standorte mit großen Trachtquellen, wie Rapsfeldern, Kastanienbeständen, Heide oder landwirtschaftlichen Blühflächen. Zweimal hieß es, das Einbringen von Tieren sei grundsätzlich nicht zulässig. In anderen Fällen galt bereits die Anwesenheit von Imkerinnen und Imkern als unerwünscht, weil dadurch weitere Besucher angelockt würden. Teilweise wurde die Imkerei pauschal als kritisch bewertet.
Langjährige Standorte betroffen
Gleichzeitig zeigte die Umfrage erhebliche Defizite bei der fachlichen Grundlage der Entscheidungen. In zwölf Fällen existierten für das jeweilige Schutzgebiet keine konkreten Schutzziele. In anderen Fällen konnten die Betroffenen nicht sagen, ob solche Ziele festgelegt worden waren. Darüber hinaus lagen nur in einem Fall Daten zur Wildbienenpopulation des betroffenen Gebiets vor. Diese erwies sich trotz langer Bienenhaltung als sehr divers und gut etabliert.
Die Auswirkungen der Verbote reichen weit. Zwölf Fälle betrafen Wanderstände, die nur während kurzer Massentrachten genutzt werden sollten. Bei den Dauerständen handelte es sich meist um kleine Imkereien mit zehn oder weniger Völkern. In zwölf Fällen wurden die betroffenen Standorte bereits seit mindestens zehn Jahren genutzt, teils sogar seit einem halben Jahrhundert. Auch eine Belegstelle war betroffen.
Wirtschaftliche und praktische Belastungen
Für viele Teilnehmenden hatten die Aufstellverbote erhebliche Folgen. Genannt wurden Ernteeinbußen, zusätzliche Transportkosten und der Verlust spezieller Honigsorten, wie Heide-, Wald-, Tannen- oder Kastanienhonig. Dies führte bei einigen zu größeren finanziellen Einbußen und damit zu finanzieller Unsicherheit.
Teilweise wurde das Verbot von Eigentümern großer Flächen ausgesprochen. In einem Fall sollen zehn Prozent der Bezirksfläche allein von dem dort ausgesprochenen Verbot betroffen gewesen sein. Auch die Nachwuchsarbeit litt: Für Jungimker fehlte in einem Fall geeignete Standorte. Eine betroffene Person gab sogar die Imkerei auf. Der Wegfall der Belegstation bedeutet einen schwerwiegenden Verlust für die Zuchtarbeit. Gleichzeitig verwiesen Teilnehmende auf eine geringere Bestäubungsleistung für landwirtschaftliche Kulturen in der betroffenen Gegend.
Vielen Dank
Wir danken allen, die an der Umfrage teilgenommen haben. Die Daten bilden eine wichtige Grundlage für unsere politische Arbeit. Bereits 2025 haben wir einzelne uns bekannte Fälle in einem Austausch mit der EU-Kommission vorgetragen und damit den Einfluss solcher pauschalen Verbote auf die Imkerei gezeigt. Es ist wichtig, anhand konkreter Fälle darlegen zu können, wie Imkerinnen und Imker betroffen sind. Die aktuellen Umfrageergebnisse haben wir dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz mitgeteilt.
