Acker bleibt Acker – auch bei mehrjährigen Blühflächen

Acker bleibt Acker – auch bei mehrjährigen Blühflächen

Eine wichtige Änderung in der Agrarpolitik schafft neue Möglichkeiten für mehrjährige Blühflächen und brachliegende Ackerflächen. Davon profitieren Landwirtschaft und Artenvielfalt gleichermaßen – und damit auch Honig- und Wildbienen. Der Deutsche Imkerbund hat sich seit Jahren für diesen Schritt eingesetzt.

Bislang galt: Wurde auf einer Ackerfläche fünf Jahre lang beispielsweise eine mehrjährige Blühmischung angebaut, konnte daraus automatisch Dauergrünland werden. Viele landwirtschaftliche Betriebe wollten diesen Statuswechsel vermeiden und brachen die Flächen oft kurz vor Ablauf der Frist um – selbst dann, wenn sie sich als wertvolle Blühflächen etabliert hatten. Für den Insektenschutz war das nicht förderlich. Gerade mehrjährige Blühflächen bieten über längere Zeit Nahrung und Rückzugsräume für Bestäuber, und auch das Niederwild profitiert davon.

Bundeskabinett beschließt Vereinfachung

Am 27. Mai hat das Bundeskabinett eine grundlegende Änderung auf den Weg gebracht: Künftig sollen Flächen, die am 1. Januar 2026 als Ackerland gelten, diesen Status im Rahmen der EU-Agrarförderung grundsätzlich dauerhaft behalten. Die automatische Umwandlung in Dauergrünland entfällt.

Damit erhalten Betriebe mehr Planungssicherheit. Mehrjährige Blühflächen und freiwillige Biodiversitätsmaßnahmen werden erleichtert, weil der Verlust des Ackerstatus nicht mehr droht.

Lange Forderung des Deutschen Imkerbundes

Der Deutsche Imkerbund hat sich seit vielen Jahren für diese Änderung eingesetzt. Wir haben das Problem auf unterschiedlichen Ebenen wiederholt gegenüber Politikerinnen und Politikern angesprochen. Ziel war es, bessere Bedingungen für langfristige Blühangebote zu schaffen.

Die jetzt vorgesehene Regelung greift unsere Forderung auf. Sie kann dazu beitragen, dass Blühflächen länger erhalten bleiben und nicht aus rein förderrechtlichen Gründen umgebrochen werden müssen.

Freiwillige Entscheidung weiterhin möglich

Die EU-Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission und das Europäische Parlament haben sich Ende vergangenen Jahres auf ein Vereinfachungspaket für die Gemeinsame Agrarpolitik geeinigt. Deutschland hatte diesen Schritt ausdrücklich unterstützt. Landwirtschaftliche Betriebe können sich weiterhin freiwillig für das bisherige System entscheiden. Dafür ist bis spätestens 30. September 2026 eine einmalige Meldung für die jeweilige Fläche notwendig. Bundestag und Bundesrat müssen den nationalen Regelungen noch zustimmen.