Honigbetrug: DNA-Methoden auf dem Prüfstand

Honigbetrug: DNA-Methoden auf dem Prüfstand

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat eine zweite Stellungnahme zur Honig-Authentifizierung mittels DNA-Methoden veröffentlicht: Für den eindeutigen Nachweis von Zuckersirup seien die Verfahren nicht geeignet.

DNA-Analysen wurden in den vergangenen Jahren als neue Möglichkeit zur Aufdeckung von Honigbetrug präsentiert und vielfach in den Medien aufgegriffen. Aufgrund von Forderungen, DNA-Analysen in das bestehende Methodenangebot aufzunehmen, untersuchte eine Expertengruppe die Verfahren genauer. Dafür wurden unter anderem Honige mit 10 und 40 % Zuckersirup in einer Laborvergleichsstudie mittels Metabarcoding und Metagenomics untersucht. Die Ergebnisse sind in der Stellungnahme zusammengefasst.

Grenzen der DNA-Analysen

Die Expertengruppe kommt zu dem Schluss, dass sich mit den genannten DNA-Methoden ein Zusatz von Zuckersirup nicht eindeutig nachweisen lässt. Die eingesetzten Sirupe enthielten häufig keine oder nur sehr wenig DNA. Dadurch verändere sich das DNA-Profil des Honigs kaum. Auch die DNA-Konzentration allein sei kein zuverlässiger Hinweis auf eine Streckung. Darauf hatte inzwischen auch das estnische Labor Celvia selbst hingewiesen.

Die vorliegenden Untersuchungsergebnisse stützen somit nicht die Forderung, DNA-Analysen aktuell zur Schließung von Lücken bei der Aufdeckung von Honigbetrug in das bestehende Methodenangebot zu integrieren.

Weitere Einschränkungen

Der Bericht nennt weitere grundsätzliche Einschränkungen: So würden die Ergebnisse von der DNA-Extraktion, den verwendeten Markern und Referenzdatenbanken abhängen – letztere seien unter anderem für die Pflanzen Südamerikas nicht ausreichend.

Für die Bestimmung der botanischen Zusammensetzung von Honigen sieht die Arbeitsgruppe grundsätzlich Potenzial. Eine standardisierte und rechtlich etablierte Methode sei dafür aber weiterhin die mikroskopische Pollenanalyse.

Akkreditierung ist kein Methodennachweis

Die Stellungnahme stellt auch die Bedeutung der Akkreditierung des Labors Celvia klar. Hier war durch einige Akteure der Eindruck erweckt worden, die DNA-Methode selbst sei inzwischen durch eine ISO-Norm anerkannt. Eine Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 bestätigt die technische Kompetenz und die Einhaltung allgemeiner Anforderungen an Prüfungen. Sie ist jedoch kein wissenschaftlicher Nachweis dafür, dass eine konkrete Methode für eine bestimmte Fragestellung geeignet ist. Dafür muss gezeigt werden, dass die Methode robust, spezifisch und auf andere Labore übertragbar ist.

Folgerungen für die Honiganalyse

Die Untersuchung bestätigt damit die bisherige Position und Vorgehensweise des D.I.B. Gleichzeitig besteht weiterhin deutlicher Handlungsbedarf. Aus Sicht des D.I.B. müssen die amtliche Methodensammlung und das Know-how in den staatlichen Kontrolllaboren mit der wissenschaftlichen Entwicklung Schritt halten. Dabei sehen wir alle an der Honiganalytik beteiligten Labore in der Pflicht, diesen Prozess konstruktiv zu unterstützen.

Nach derzeitigem Stand ist keine einzelne Analysemethode in der Lage, jede Form von Honigverfälschung zuverlässig aufzudecken. Dennoch können auch Methoden mit bestimmten Schwächen hilfreich sein, wenn sie mit anderen Verfahren kombiniert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Stärken und Schwächen der einzelnen Methoden genau bekannt und wissenschaftlich belastbar beschrieben sind. Hierbei werden neben der notwendigen Validierung auch die weitere Entwicklung der Methode, deren Praktikabilität und die Untersuchungskosten eine Rolle spielen.

Zugleich müssen sich alle Beteiligten im Klaren sein, dass nur ein wissenschaftlich und analytisch seriöses Vorgehen zum Erfolg führt und die Glaubwürdigkeit neuer potenzieller Methoden schützt. Hierzu sind wir im steten Austausch mit Laboren und Behörden auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene.