die Königin (apis mellifera) mit dem Punkt und die Bienenarbeiterinnen um sie herum – das Leben im Bienenvolk

FAQ: Ihre Fragen & unsere Antworten

Es gibt Fragen, die immer wieder auftauchen. Schauen Sie doch mal nach, ob Ihre Frage auch zu den häufig gestellten Fragen gehört und finden Sie direkt die Antwort.

Fragen zu den Gewährverschlüssen

Die Voraussetzungen zur Online-Bestellung sind, dass Ihre gemeldeten Völker, der Nachweis über Ihren absolvierten Honigkurs und Ihre E-Mail-Adresse in der Mitgliederverwaltung (D.I.B.-MV) des Mitgliedsverbandes hinterlegt sind. Für das Einpflegen der Daten sind die Imkervereine (E-Mail-Adresse, Völker) bzw. Landesverbände (Honigkurs) zuständig. Wir haben nur Leserechte an der Datenbank und können keine Daten ändern. Bitte achten Sie darauf, dass Sie sich vor Ihrer ersten Bestellung mit „Ein Konto anlegen“ neu registrieren und nicht „anmelden“ auswählen.

Bitte senden Sie das Bildzeichen vor Ihrer ersten Online-Bestellung mit einem eingedruckten Bildzeichen an und lassen Sie es genehmigen. Ihr Bildzeichen wird dann in unser System eingepflegt und kann während des Bestellvorgangs von Ihnen ausgewählt werden.

Die Gewährverschlüsse mit Adresseindruck werden von der Druckerei versendet, die Rechnung erhalten Sie ca. 3-4 Wochen später separat von uns.

Der Liefertermin für Ihre Gewährverschlüsse steht unten auf der Auftragsbestätigung.

Fragen zur Imkerei

Sie können in einem Imkerverein Mitglied werden, der einem Mitgliedsverband des Deutschen Imkerbundes e. V. angeschlossen ist.

Für Fachfragen wenden Sie sich bitte an die Bienenwissenschaftlichen Institute.

Bitte wenden Sie sich für Fragen zur Imkerversicherung an Ihren zuständigen Mitgliedsverband.

Bitte wenden Sie sich für Fragen zu Steuern an einen Steuerberater.

Bitte wenden Sie sich für Fragen zu Rechtsthemen an die Rechtsobleute der jeweiligen Mitgliedsverbände.

Verbraucherfragen

Bitte fragen Sie die Glasrückgabe bei einem Imkerverein oder einer Imkerei in der Nähe an.

Bitte kontaktieren Sie die Schwarmhotline in Ihrer Nähe oder die Feuerwehr. Sie können sich auch an die für Sie zuständige Untere Naturschutzbehörde wenden, um einen Antrag auf Umsiedlung oder Beseitigung zu stellen.