Pflicht zur Veröffentlichung der Methoden gefordert

Pflicht zur Veröffentlichung der Methoden gefordert

NGT – Teil 5: Über 40 Organisationen fordern gemeinsam die Pflicht zur Veröffentlichung der Methoden, mit denen NGT-Pflanzen identifiziert werden können. Zu den Unterzeichnern gehört auch die Organisation BeeLife, der der Deutsche Imkerbund angehört.

Dem Gesetzesvorschlag der EU-Kommission zufolge soll der Anbau von Pflanzen, die mittels neuer genomischer Techniken (NGT) hergestellt werden, künftig weitgehend dereguliert werden. Damit aber weiterhin eine Nachverfolgbarkeit solcher Pflanzen gewährleistet werden kann, fordert der Deutsche Imkerbund die Pflicht zur Veröffentlichung der Methoden, mit denen die Firmen ihre eigenen Konstrukte identifizieren können. Hierzu hat die Dachorganisation BeeLife, in der der Deutsche Imkerbund Mitglied ist, gemeinsam mit über 40 weiteren Umwelt- und Landwirtschaftsorganisationen ein gemeinsames Positionspapier unterzeichnet.

Methoden bereitstellen

Der EU-Kommission zufolge können NGT-Pflanzen weder nachgewiesen noch identifiziert werden. Dieses Argument dient dazu, das Fehlen der Pflicht zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit zu rechtfertigen. Es ist allerdings offensichtlich, dass die Hersteller der Pflanzen in der Lage sein müssen, ihre eigenen Produkte zu identifizieren. Auch der EU-Ministerrat erkennt an, dass die Antragsteller von Patenten ihre analytischen Methoden bereitstellen können und sollten.

Patente führen zur Verarmung der Sortenvielfalt

Dem Gesetzesvorschlag zufolge sollen Patente auf NGT-Pflanzen uneingeschränkt möglich sein – ein Punkt, den der Deutsche Imkerbund in dieser Weise strikt ablehnt. Hier wurden bereits Kompromissvorschläge unterbreitet, beispielsweise von der Humboldt-Universität Berlin. Uneingeschränkte Patente werden auf lange Sicht Innovationen nicht fördern, sondern zu einer Verringerung der Sortenvielfalt auf dem Feld führen. Dies wird sich wiederum negativ auf Bienen und andere Bestäuber, aber auch die Landwirtschaft an sich auswirken.

Sollten Patente auf NGT-Pflanzen in der EU tatsächlich uneingeschränkt möglich sein, so verfügen die Patentinhaber über alle Informationen, die sie zur Identifizierung ihrer patentierten genetischen Veränderungen und Produkte benötigen. Nur so können sie eine Verletzung ihrer Patente verfolgen. Daher sollte die Veröffentlichung dieser Informationen durch den Antragsteller eine Vorrausetzung dafür sein, dass die Freisetzung der Pflanze genehmigt wird.

Kennzeichnungspflicht muss kommen

Der Deutsche Imkerbund fordert außerdem die Pflicht zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit der Pflanzen und der aus ihnen gewonnen Produkte. Diese wichtigen Punkte finden sich bislang nur in der Position des EU-Parlamentes wieder, nicht aber im ursprünglichen Gesetzesvorschlag – obwohl diese Maßnahmen Teil des völkerrechtlich bindenden Cartagena-Protokolls sind. Auch hierfür ist die Offenlegung der Analysemethoden notwendig. Ohne eine Kennzeichnungs- und Rückverfolgungspflicht würden Konsumentinnen und Konsumenten nicht mehr wissen, ob ihre Lebensmittel tatsächlich gentechnikfrei ist.