Die Apimondia-Organisation hat unter Beteiligung des Deutschen Imkerbundes und weiterer Fachleute eine Stellungnahme zum Betrug durch die systematische Ernte unreifen Honigs veröffentlicht.
Wer bewusst unreifen Honig schleudert, um daraus Profit zu schlagen, betrügt. Denn die bekanntesten Honigstandards definieren, dass die Umwandlung von Nektar in Honig ausschließlich durch die Bienen erfolgen muss. Doch nicht alle Produzenten teilen diese Ansicht. Manche ernten unreifen Honig, damit die Stockbienen früher zum Sammeln ausfliegen und die Völker auf diese Weise mehr Honig produzieren. Der unreife Honig weist jedoch weder den typischen Geschmack noch das charakteristische Aroma auf. Zudem ist sein Wassergehalt so hoch, dass er schon bald in Gärung übergehen kann. Daher muss er vor der Abfüllung erst mithilfe von Maschinen getrocknet werden – und dabei reden wir nicht von Luftentfeuchtern in den Arbeitsräumen, die auch verhindern sollen, dass Honig Wasser aus der Luft zieht! Ein extremes Beispiel sind die Vakuumtrockner, die unter anderem in China eingesetzt werden.
Vorgehen gegen den Betrug
Die Erklärung macht klar: Die vorsätzliche Ernte unreifen Honigs ist nicht nur Verbrauchertäuschung, sie schadet auch dem Wohl der Bienen. Zudem weist die Veröffentlichung darauf hin, welche Verfahren nötig sind, um dieser Betrugsmasche auf die Schliche zu kommen. Die Forderung ist eindeutig: Ehrliche Imkerinnen und Imker müssen vor unfairem Wettbewerb durch gezielt unreif geernteten Honig geschützt werden.
Orientierung und Standards
Die Erklärung stellt die offizielle Position der Apimondia-Organisation dar. Sie richtet sich an Behörden, Händler, Supermärkte, Produzenten und Verbraucher und soll sie unterstützen, bei dem Thema „Ernte unreifen Honigs“ informiert zu bleiben, um Betrug aufzudecken. Zugleich dient die Stellungnahme als Leitfaden für die gute imkerliche Praxis. Die Erklärung ist in der Fachzeitschrift Bee World auf Englisch erschienen und frei zugänglich. Wir bedanken uns bei den übrigen Fachleuten für die Initiative und gute Zusammenarbeit, allen voran Prof. Dr. Norberto García, dem Vorsitzenden der Apimonida-Kommission „Beekeeping economy„.
Nur reifer Honig mit unserer Marke
Unter der Marke „Echter Deutscher Honig“ des Deutschen Imkerbundes darf nur reifer Honig abgefüllt werden. Die Qualitätsrichtlinien sind zudem strenger als die gesetzlichen Vorgaben. So darf der Honig beispielsweise höchstens 18 % Wasser enthalten. Gesetzlich sind bis zu 20 % erlaubt. Dann besteht jedoch eine höhere Gefahr, dass der Honig anfängt zu gären.