Neue Genomische Techniken: Der Trilog beginnt

Neue Genomische Techniken: Der Trilog beginnt

Damit die Neuen Genomischen Techniken nicht vollständig dereguliert werden, muss sich das EU-Parlament seine Position in den Verhandlungen um das neue Gesetz durchsetzen. Die deutsche Regierung sollte die Ratsposition weiter ablehnen.

Diese Woche startet der sogenannte Trilog zwischen EU-Kommission, Ministerrat und EU-Parlament über das Gesetz zu den sogenannten Neuen Genomischen Techniken. Mit dem Gesetz soll der Anbau von Pflanzen erleichtert werden, die ohne das Einfügen artfremder Gene gentechnisch verändert wurden.

Deregulierung der Gentechnik

Der Deutsche Imkerbund hat sich stets gegen eine Deregulierung der Gentechnik ausgesprochen. Der von der EU-Kommission vorgelegte Gesetzesvorschlag bringt eine große Rechtsunsicherheit mit sich, die auch Imkerinnen und Imker betreffen könnte. Leider war vor allem der rechte und konservative Flügel des Parlaments diesem Vorschlag gegenüber positiv eingestellt. Somit festigt auch die Position des Parlaments weitgehend eine Deregulierung. Allerdings schafften es ein paar wesentliche Verbesserungen in die Position des EU-Parlamentes.

Parlament muss Position verteidigen

Nun ist es wichtig, dass sich das Parlament mit seinen Positionen zur klaren Kennzeichnung, zur Rückverfolgbarkeit und zum Verbot von Patenten bei sogenannten NGT1-Pflanzen im Trilog durchsetzt. Allerdings besteht die Befürchtung, dass die konservative Verhandlungsführerin des Parlaments die abgestimmte Position nicht ausreichend verteidigen wird. Wir halten es daher für wichtig, die gewählten Mitglieder des EU-Parlaments an diese abgestimmte Position zu erinnern. Hierzu werden wir die Verhandlungsführerin des Parlaments, sowie die Berichterstatter der demokratischen Fraktionen während des Trilogs kontaktieren.

Ablehnung im Rat?

Darüber hinaus werden wir auch mit dem neuen Landwirtschaftsminister Alois Rainer über das Thema sprechen. Deutschland hatte im Rat gegen den Vorschlag zur Deregulierung gestimmt. Auch angesichts des Rechtsgutachtens, das das Ministerium noch vor dem Amtswechsel veröffentlicht hat, erwarten wir von der neuen Regierung, dass sie die bisherige Position beibehält. Das neue Gutachten widerspricht der Aussage, dass die Genschere CRISPR/Cas und andere neue Methoden keine Gentechnik darstellten, sondern Instrumente, die gleichwertig mit konventionellen Züchtungsmethoden seien. Folglich handelt es sich bei der Neuen Gentechnik um moderne Biotechnologie, die natürliche Genvererbung umgeht, und somit dem völkerrechtlichen Cartagena-Protokoll unterliegt. Eine Abschaffung der Kennzeichnungspflicht von Produkten aus der Neuen Gentechnik, wie sie im aktuellen Gesetzesentwurf vorgesehen ist, wäre somit eine Verletzung des Völkerrechts über die biologische Sicherheit und biologische Vielfalt.

LINK FÜR GUTACHTEN:

https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Landwirtschaft/Gruene-Gentechnik/NGT-Gutachten-EU-Vorschlag.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Wahlfreiheit, Kennzeichungspflicht, Risikobewertung und Patentverbot

Wir werden uns weiterhin gegen eine Deregulierung der Gentechnik aussprechen. Wie auch andere Verbraucherschutzverbände, die Biobranche und viele Unternehmen fordern wir:

  • Wahlfreiheit hinsichtlich Gentechnik für Landwirte, Imker, die Lebensmittelindustrie und Verbraucher,
  • keine Patente auf NGT-Pflanzen,
  • Kennzeichungspflicht nicht nur bei Saatgut, sondern in der gesamten Lieferkette,
  • Pflicht einer Risikobewertung vor dem Inverkehrbringen aller NGT-Pflanzen,
  • Schutz von Produkten – darunter auch Honig – vor Verunreinigungen.

Die EU hat bislang eines der striktesten Gentechnikgesetze weltweit. Der Grund dafür ist klar: Die Konsumentinnen und Konsumenten wollen keine Gentechnik auf dem Teller und in der Umwelt. Daher gibt es bislang auch nur eine einzige Zulassung zum Anbau gentechnisch veränderten Maises in der EU, und dieser wird lediglich in Spanien und Portugal angebaut.

Beim Anbau von NGT-Pflanzen muss die Co-Existenz für alle Produzenten gesichert werden, die keine Gentechnik wollen. Dies wäre beim aktuellen Gesetzesvorschlag nicht mehr möglich. Auf die gentechnikfreie Branche und somit auch die Imkerei würden enorme Kosten zukommen, um Gentechnikfreiheit nachzuweisen, während diejenigen Firmen, die die Pflanzen verkaufen, viel Geld einnehmen wollen. Hier darf das Verursacherprinzip nicht ausgehebelt werden!Das Ökologische Schullandheim Spohns Haus in Gersheim, als zentrale Umweltbildungseinrichtung in Sachen Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE), bot mit seinen Bienen allerbeste Bedingungen zur Ausrichtung des Wettbewerbs und zum Austausch in Sachen Bienen und Jugendarbeit.