Die jüngste Änderung der Honigverordnung hat viele Fragen ausgelöst – vor allem zur Ursprungsangabe auf dem Etikett. Die wichtigste Nachricht vorweg: Wer ausschließlich eigenen Honig abfüllt und bisher korrekt gekennzeichnet hat, muss nichts ändern. Was dennoch zu beachten ist, fassen wir hier zusammen.
In den vergangenen Tagen haben unsere Geschäftsstelle zahlreiche Fragen zur Ursprungsangabe auf den Honigetiketten erreicht. Die Änderung der Honigverordnung betrifft in diesem Punkt aber ausschließlich Mischhonige aus unterschiedlichen Ursprungsländern. Für Imkerinnen und Imker, die nur ihren eigenen Honig abfüllen und bislang korrekte Etiketten verwendet haben, bleibt alles beim Alten. So ist etwa keine Angabe wie „100 %“ erforderlich, wenn der Honig aus nur einem Ursprungsland stammt.
Die Herkunft muss klar genannt werden
Auf jedem Honigglas muss das Ursprungsland angegeben sein. Wichtig dabei ist: Die bloße Nennung eines Landes in der Anschrift genügt nicht. Eine Adressangabe gilt rechtlich nicht als Ursprungsangabe. Stattdessen muss das Land ausdrücklich als solches genannt werden, zum Beispiel mit Formulierungen wie:
- „Ursprungsland: Deutschland“
- „Herkunft: Deutschland“
- „Honig aus Deutschland“
Eine Flagge allein reicht übrigens nicht aus. Ist die Herkunft bereits eindeutig Teil der Verkehrsbezeichnung – etwa bei „Echter Deutscher Honig“ –, ist keine zusätzliche Angabe erforderlich.
Mindestschriftgröße beachten
Wie für andere Pflichtangaben gelten auch für die Ursprungsangabe die allgemeinen Regeln zur Lesbarkeit. Das kleine „x“ der Schrift muss mindestens
- 1,2 mm hoch sein bei üblichen Verpackungen,
- 0,9 mm, wenn die größte Verpackungsfläche unter 80 cm² liegt.
Welches Land gilt als Ursprungsland?
Honig ist ein landwirtschaftliches Primärprodukt. Als Ursprungsland gilt deshalb das Land, in dem die Bienenvölker stehen. Das bedeutet:
- Stehen Völker im Ausland, muss dieses Land angegeben werden – auch wenn die Imkerei ihren Sitz in Deutschland hat.
- Zugekaufter Honig muss mit seinem tatsächlichen Ursprung gekennzeichnet werden.
- Bei Mischungen aus mehreren Ländern müssen alle Herkünfte mit Prozentanteilen aufgeführt werden. Diese Angaben müssen im Falle einer Kontrolle anhand von Dokumenten belegbar sein.
Verarbeitung ändert den Ursprung nicht
Die EU-Kommission hat bereits vor einiger Zeit klargestellt: Wird Honig in einem anderen Land verarbeitet als dem, in dem ihn die Bienen produziert haben, rechtfertigt dies keine Änderung der Ursprungsbezeichnung. Honig bleibt ein landwirtschaftliches Primärerzeugnis.
Auch regionale Angaben müssen stimmen
Abschließend noch ein Wort zu regionalen oder anderen geografischen Angaben. Sie ersetzen nicht die Angabe des Ursprungslandes. Für sie gelten aber dieselben Grundsätze: Steht auf dem Etikett etwa „Honig aus Bayern“, müssen die Bienenvölker tatsächlich dort gestanden haben. Auch Bezeichnungen wie „Waldhonig“ setzen voraus, dass die Völker im Wald standen und der Honig die entsprechenden typischen Eigenschaften aufweist.
