Abstimmung 
über die Honig-Verordnung

Abstimmung  über die Honig-Verordnung

Am 17. Oktober steht die Abstimmung über die Änderung der Honig-Verordnung im Bundesrat an. Der Referenten-Entwurf zeigt: Der Deutsche Imkerbund war mit seinen Forderungen erfolgreich.

Mit der Änderung der deutschen Honig-Verordnung werden Angaben wie „Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern“ zukünftig nicht mehr erlaubt sein. Ab dem 14. Juni 2026 müssen bei Mischhonigen alle Ursprungsländer in absteigender Reihenfolge angegeben werden – zusammen mit ihren jeweiligen Anteilen in Prozent. Und zwar im Hauptsichtfeld! Somit können endlich alle Konsumentinnen und Konsumenten genau sehen, woher der Honig im Supermarktregal stammt.

Alle Prozentangaben

Nun werden die Änderungen der EU-Honig-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Den Mitgliedstaaten stand es allerdings frei, mittels einer Ausnahmeregelung die Prozentangaben in bestimmten Fällen auf die ersten vier Ursprünge zu beschränken. In mehreren Gesprächen mit dem Bundesministerium hatte sich der Deutsche Imkerbund immer wieder gegen diese Option gewandt und volle Transparenz gefordert. Die Prozentangaben stehen auch in Zusammenhang mit einem Rückverfolgbarkeits-System, das der D.I.B. gemeinsam mit anderen Verbänden fordert.

Wir freuen uns sehr, dass sich die Ausnahmereglung nicht im Vorschlag des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat wiederfindet. Über den Vorschlag wird am 17. Oktober im Bundesrat abgestimmt. Der zuständige Ausschuss hat bereits die Annahme des Vorschlags empfohlen. Und einige Länder haben sich bereits entsprechend positioniert. Wir freuen uns auf ein positives Abstimmungsergebnis.

Übergangsregelung bei Etiketten

Alle Honige, die bis einschließlich 13. Juni 2026 abgefüllt und nach alten Regeln etikettiert werden, dürfen noch abverkauft werden. Somit wird man die alten, ungenauen Ursprungsangaben noch eine Weile im Supermarkt finden. Wir gehen davon aus, dass Honiggläser mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum, das nach dem 13.06.2028 liegt, dann genaue Ursprungsbezeichnungen aufführen müssten.

Erfolgreiche Arbeit

Ohne die gemeinsame Anstrengung mit Verbänden aus anderen EU-Ländern wäre es nicht zu diesen positiven Änderungen gekommen. Allen voran seien hier Biene Österreich und der französische Verband Syndicat national d’apiculture als wichtige Partner genannt. Wir haben uns intensiv und fachlich versiert in die Verhandlungen um die Änderungen der EU-Honig-Richtlinie eingebracht. Den langen Weg bis zu den heutigen Änderungen können Sie hier nachlesen.

Arbeit auf der EU-Honigplattform

Auch für die Arbeit auf der EU-Honigplattform haben wir frühzeitig mit 14 weiteren internationalen Verbänden ein klares Zeichen gesetzt und ein gemeinsames Positionspapier veröffentlicht. Wir begrüßen es, dass mit der Zeit weitere Verbände in Deutschland und anderen Ländern unsere Positionen übernommen haben. Wir investieren viel Arbeit und Zeit, um die breitgefächerten Themen auf der EU-Honigplattform fachlich zu begleiten.