EU-Gericht setzt Grenzen für Pestizid-Verlängerungen

EU-Gericht setzt Grenzen für Pestizid-Verlängerungen

Drei Klagen von Umweltorganisationen erfolgreich: Die Kommission darf abgelaufene Genehmigungen für Wirkstoffe nicht mehr automatisch verlängern. Das Gericht der Europäischen Union stärkt so den Umwelt- und Gesundheitsschutz.

Die EU-Kommission darf abgelaufene Genehmigungen für Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln nicht mehr routinemäßig verlängern, wenn das Verfahren der erneuten Risikobewertung noch nicht abgeschlossen ist. Das entschied das Gericht der Europäischen Union am 19. November in drei Verfahren, in denen die Aurelia Stiftung, Pollinis France und PAN Europe geklagt hatten.

Die Richter stellten klar: Verlängerungen sind Ausnahmen. Sie müssen vorläufig bleiben und dürfen nur erfolgen, wenn die Kommission die Gründe für die Verzögerung zuvor genau geprüft hat. Liegt die Verantwortung beim Antragsteller, etwa wegen fehlender Daten, darf die Genehmigung nicht einfach verlängert werden. Eine Verlängerung darf zudem nur so lang dauern, wie für den Abschluss der Risikobewertung notwendig ist. Damit betonte das Gericht den Vorrang von Umwelt- und Gesundheitsschutz gegenüber wirtschaftlichen Interessen.

Die drei Fälle im Überblick

Glyphosat: Die Genehmigung lief Ende 2022 aus. Die Kommission verlängerte sie zunächst bis Ende 2023. Nachdem die EU-Staaten bei einer Abstimmung keine Mehrheit für oder gegen eine erneute Zulassung fanden, lag es an der EU-Kommission, über die Genehmigung zu entscheiden. Sie genehmigte Glyphosat bis 2033. Die Aurelia Stiftung klagte dagegen.

Dimoxystrobin: Aufgrund von Verzögerungen im Prüfungsverfahren verlängerte die Kommission die Genehmigung des Fungizids Ende 2021 um rund ein Jahr. 2023 entschied sie, den Wirkstoff nicht erneut zuzulassen. PAN Europe hatte vergeblich eine interne Überprüfung verlangt und klagte 2022.

Boscalid: Auch hier dauerte die Prüfung länger als geplant. Die Kommission verlängerte die Genehmigung um drei Jahre bis April 2026. Dagegen klagte Pollinis France.

Folgen der Urteile

Die EU-Kommission äußerte sich bislang noch nicht zu möglichen Auswirkungen der Urteile. Sie kann gegen die Urteile noch Rechtsmitteleinlegen. Die Umweltorganisationen erwarten nun ein Ende routinemäßiger Verlängerungen.

Grundsätzlich müssen Wirkstoffe regelmäßig nach aktuellem Wissensstand bewertet werden. Daher ist die Dauer einer Genehmigung auf maximal 15 Jahre begrenzt. Möchte ein Hersteller eine Erneuerung der Genehmigung, muss er drei Jahre vor Ablauf des Genehmigungszeitraums einen entsprechenden Antrag stellen und umfgangreiche Daten vorlegen.

Wichtiges Urteil 2023

Bereits 2023 hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Notfallzulassungen für die Beize von Saatgut mit verbotenen Neonicotinoiden nicht zulässig sind. Das stoppte fast die Hälfte der damaligen nationalen Ausnahmeregelungen für verbotene Pestizide. Dagegen hatten PAN Europe, Nature & Progrès Belgique und ein belgischer Imker vor einem belgischen Verwaltungsgericht geklagt. Dies hatte sich daraufhin an den Europäischen Gerichtshof gewandt. Mit seiner Entscheidung stellte der Gerichtshof klar, dass Stoffe, die auf EU-Ebene aus Gründen der Gesundheit oder des Umweltschutzes verboten sind, nicht durch die Hintertür auf Ebene der Mitgliedstaaten eingeführt werden dürfen.

Foto: Gerichtshof der Europäischen Union