Durchschnittssteuersatz wird auf 7,8 Prozent angepasst

Durchschnittssteuersatz wird auf 7,8 Prozent angepasst

Auf seiner Sitzung am 22.11.2024 stimmte der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2024 zu. Damit wurde eine Änderung der Steuersätze für landwirtschaftliche Erzeugnisse (gem. § 24 Abs. 1 Nr. 3 UstG) beschlossen und gilt auch für den Verkauf von Honigen.

Während die bisherigen Steuersätze von 19 Prozent für alkoholische und 5,5 Prozent für forstwirtschaftliche Erzeugnisse konstant bleiben, sank am 05.12.2024 der Steuersatz für landwirtschaftliche Erzeugnisse um zunächst 0,6 Prozentpunkte von neun auf 8,4 Prozent. Diese Änderung war bereits für den letzten Jahreswechsel geplant, scheiterte damals aber im Vermittlungsausschuss. Ab dem 1. Januar 2025 gilt nun der nochmals gesenkte Steuersatz von 7,8 Prozent.