Bienen in der Besenheide: Austausch im Ministerium

Bienen in der Besenheide: Austausch im Ministerium

Die Heide blüht in Massen – und doch gibt es Streit. Immer wieder berichten niedersächsische Imkerinnen und Imker von Aufstellungsverboten für Honigbienenvölker in Heidegebieten. Im Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz trafen sich Beteiligte zum gemeinsamen Austausch.

Das Bieneninstitut Celle hatte sich seit Längerem um ein Gespräch zu diesem Thema bemüht. Am 9. Februar fand nun eine gemeinsame Veranstaltung des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz und des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz statt.

Im Mittelpunkt standen Heidegebiete mit Besenheide und die Frage, ob – und wenn ja unter welchen Voraussetzungen – Einschränkungen der Honigbienenhaltung fachlich gerechtfertigt sind. Teilgenommen haben Vertreterinnen und Vertreter beider Ministerien, von Naturschutzverbänden, Unteren Naturschutzbehörden mehrerer Landkreise sowie der Imkerverbände, darunter der Deutsche Imkerbund.

Fachlicher Einstieg

Den ersten Impuls gab Dr. Otto Boecking vom LAVES – Institut für Bienenkunde Celle. Er ging der Frage nach, ob Aufstellverbote in Heidegebieten fachlich begründet sind, und ordnete die teils emotional geführte Debatte ein. Biologische Zusammenhänge seien komplex, betonte Boecking. Vereinfachende Aussagen wie „Es gibt Konkurrenz“ oder „Es gibt keine Konkurrenz“ seien wissenschaftlich nicht angemessen.

Eine Konkurrenzsituation in der Heide sei bislang wissenschaftlich nicht nachgewiesen. Häufig zitierte Studien, etwa aus den 1990er-Jahren, seien methodisch nicht belastbar oder durch spätere Arbeiten nicht bestätigt worden. Zudem müsse zwischen einer bloßen Überlappung von Ressourcen und tatsächlicher Konkurrenz unterschieden werden – letztere führe zu einem Rückgang des Fortpflanzungserfolgs. Auch für eine Gefährdung von Wildbienen durch sogenannte „Honigbienen-Viren“ gebe es bislang keine Belege. Boecking erinnerte an die lange Tradition der Heideimkerei und stellte infrage, ob pauschale Pufferzonen fachlich sinnvoll und praktisch überhaupt umsetzbar seien.

Blick aus dem Naturschutz

Den zweiten Impulsvortrag hielt Dirk Mertens von der Stiftung Naturschutzpark Lüneburger Heide. Er schilderte die Situation im Naturschutzgebiet Lüneburger Heide aus Sicht des Gebietsmanagements. Zur Heideblüte stünden dort rund 2.600 Bienenvölker, etwa 50 Völker pro Quadratkilometer. Die Einwanderung mit Bienenvölkern sei erst ab dem 1. August erlaubt.

Im Gebiet seien 183 Wildbienenarten nachgewiesen, von denen einige als gefährdet gelten. Für die vier typischen Heide-Wildbienenarten sehe man allerdings keine negativen Effekte durch Honigbienen. Problematisch könne es für Arten werden, die auf andere, seltene Blüten in den Heidegebieten angewiesen sind – besonders in Jahren mit geringer Nektarleistung der Heide.

Als mögliche Handlungsempfehlung nannte Mertens unter anderem eine zeitliche Begrenzung der Einwanderung sowie ausgewählte Heideflächen, die frei von Honigbienen gehalten werden sollen.

Untere Naturschutzbehörden

Anschließend berichteten die Unteren Naturschutzbehörden über ihre Praxis. In der Regel ist die Imkerei unter Berücksichtigung des Schutzzweckes und der Bewahrung des Landschaftsbildes erlaubt. Zum Schutzzweck gehört auch der Erhalt der Heidebauernwirtschaft – und damit die traditionelle Bienenhaltung. Grundsätzlich dürfe nicht verboten werden, was bereits vor der Ausweisung eines Schutzgebietes betrieben wurde. Im Landkreis Gifhorn ist das Aufstellen von Bienenvölkern zwar direkt im Schutzgebiet nicht gestattet, dafür aber an dessen Rand möglich.

Mehrere Behörden betonten, dass pauschale Verbote rechtlich problematisch seien und dass bislang keine fachlichen Erkenntnisse vorlägen, die generelle Einschränkungen in der Heide rechtfertigen würden. Zugleich wurde deutlich, dass die Unteren Naturschutzbehörden einen Bedarf an fachlichen Empfehlungen und Handhabungshilfen sehen.

Diskussion: unterschiedliche Positionen

In der Diskussion forderten Vertreter von NABU und BUND Regelungen, um Bienenhaltung auf Naturschutzflächen ausschließen zu können. Sie beriefen sich dabei auf das Vorsorge- und das Verursacherprinzip. Der NABU plädierte für gebietsspezifische Regelungen, ein Vertreter des BUND sprach sich zusätzlich für Pufferzonen um Naturschutzgebiete aus, in denen Imkerei nicht erlaubt sein sollte.

Dem wurde entgegengehalten, dass pauschale Schutzzonen existenzbedrohend für Imkereibetriebe sein können. Berufsimker Klaus Ahrens machte deutlich, dass eine 3-Kilometer-Pufferzone faktisch das Ende seiner Imkerei bedeuten würde. Auch Boecking wies darauf hin, dass dann selbst das Bieneninstitut keine Völker mehr halten dürfte. Vertreter des Deutschen Imkerbundes erinnerten daran, dass bislang in keinem der diskutierten Gebiete ein negativer Einfluss der Honigbienenhaltung auf die Wildbienenpopulation belegt sei. Sie verwiesen auf andere, nachweislich gravierende Faktoren für Bestäuber – allen voran den Verlust von Lebensräumen. Auch ein vollständiger Verzicht auf Honigbienen könne bestimmte Wildbienenpopulationen nicht wachsen lassen, wenn es beispielsweise an offenen Sandstellen zum Nisten fehlt.

Die Unteren Naturschutzbehörden machten deutlich, dass es keine landesweit einheitliche Regelung geben könne. Entscheidungen müssten rechtssicher und fachlich begründet sein. Vom Ministerium wurden Empfehlungen eingefordert, die eine fachliche Grundlage liefern könnten – bei gleichzeitiger Klarstellung, dass fachliche Bewertung und rechtliche Umsetzung zwei verschiedene Ebenen sind.

Lösungsansätze

Die Teilnehmenden einigten sich schließlich auf folgende Lösungsansätze:

  • Bei einem Aufstellverbot sollte es sich immer um eine Einzelfallbetrachtung und -entscheidung handeln, die gebietsspezifisch von der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde unter Berücksichtigung der besonderen örtlichen Gegebenheiten getroffen wird.
  • In großflächigen Heidegebieten:
    • räumliche Zonierung für den Wildbienen-Artenschutz und für die Imkerei ermöglichen,
    • Massierung von Honigbienen-Völkern in der Fläche reduzieren, besonders in Abhängigkeit von der Ertragserwartung,
    • An- und Abwanderung von Bienenvölkern zeitlich terminieren.
  • Zum Sachstand sollen allgemeine fachliche Empfehlungen/Grundsätze/Handhabung zur Verfügung gestellt werden.
  • Der Forschungsbedarf soll für die Erstellung einer Datengrundlage formuliert werden.
  • Es gilt, gemeinsam Verantwortung für die Lebensgrundlagen von Insekten zu übernehmen.