Zukünftig sollen 35.000 t Honig zollfrei aus der Ukraine in die EU importiert werden können.
Die EU-Kommission hat am 30. Juni 2025 die Verhandlungen über ein neues Handelsabkommen abgeschlossen und nun die künftigen Zollkontingente bekannt gegeben. Demnach dürfen ab dem 1. Januar 2026 jährlich 35.000 t Honig zollfrei aus der Ukraine in die EU eingeführt werden. Zum Vergleich: Das vorläufige Abkommen von 2016 sah eine zollfreie Einfuhr von 6.000 t vor – dies bedeutet eine Steigerung um 583 %.
Politisches Signal mit Nebenwirkungen
Ziel des Abkommens ist es, die Ukraine schrittweise an den EU-Binnenmarkt heranzuführen. Zugleich gilt es als politisches Signal der Unterstützung für ein Land, das sich seit über drei Jahren gegen die russische Invasion verteidigt. Doch die EU-Imkerei steht bereits unter Druck – auch durch billige Importware. Die EU-Kommission muss deshalb auch bei neuen Handelsabkommen sicherstellen, dass die Imkerei in der EU nicht weiter geschädigt wird.
Weitere Abkommen verschärfen die Lage
Das neue Abkommen steht nicht allein: Im Freihandelsabkommen mit Mercosur sind 45.000 t Honig als zollfreies Kontingent vorgesehen, im Abkommen mit Mexiko weitere 35.000 t. Schon jetzt liegen die Importpreise meist unter den Produktionskosten in der EU. Zollfreiheit verschärft dieses Ungleichgewicht. Zudem kann sich die Imkerei in der EU aufgrund ihrer Struktur nur sehr schwer oder gar nicht gegen Dumping-Preise im Importsektor wehren.
Marktverzerrung durch spekulative Käufe
Das neue Kontingent liegt zwar unter den bisherigen Importmengen aus der Ukraine, doch die Folgen solcher Kontingente zeigten sich bereits während der Autonomen Handelspolitik in 2024 und Anfang dieses Jahres: Honig-Importeure versuchten möglichst große Mengen zollfreien Honig zu ergattern. Der Einkauf orientierte sich dadurch nicht mehr an der Nachfrage. Das führte zu zusätzlichem Preisdruck.
Rückverfolgbarkeit notwendig
Zudem begünstigen großzügige Zollkontingente Betrugsversuche. Es besteht der Verdacht, dass Honig aus Drittstaaten in der Ukraine umetikettiert wird, um von der Zollfreiheit zu profitieren. Um nur echten ukrainischen Honig zu importieren, bedarf es einer lückenlosen Rückverfolgbarkeit des Honigs bis zum Ursprungsort – ein System, das auf EU-Ebene im Rahmen der EU-Honigplattform noch in der Diskussion steckt und wegen hoher Kosten von der EU-Kommission bislang skeptisch beurteilt wird.
Forderung: Schutz der heimischen Imkerei
Zum Schutz der EU-Imkerei fordern wir: Die zollfreien Einfuhrkontingente müssen drastisch reduziert werden. Neue Kontingente dürfen erst dann in Kraft treten, wenn eine eindeutige Rückverfolgbarkeit gewährleistet ist. Dies gilt auch für weitere Freihandelsabkommen. Der Deutsche Imkerbund hat bereits über die landwirtschaftliche EU-Organisation Copa-Cogeca gegen die hohen Zollkontingente protestiert und bereitet mit weiteren Organisationen ein entsprechendes Schreiben an die Kommission vor.