Unsere Mitgliedsverbände


 

Imkerverband Berlin e. V.

 


Imkerverband Hamburg e. V.

 


Imkerverband Nassau e. V.

 


Imkerverband Rheinland e. V.

 


Imkerverband Rheinland-Pfalz e. V.

 


Imkerverband Sachsen-Anhalt e. V.

 


Landesverband Badischer Imker e. V.

 


Landesverband Bayerischer Imker e. V.

 


Landesverband Brandenburgischer Imker e. V.

 


Landesverband der Imker Mecklenburg-Vorpommern e.V.

 


Landesverband der Imker Weser-Ems e. V.

 


Landesverband der Thüringer Imker e. V.

 


Landesverband Hannoverscher Imker e. V.

 


Landesverband Hessischer Imker e. V.

 


Landesverband Saarländischer Imker e. V.

 


Landesverband Sächsischer Imker e. V.

 


Landesverband Schleswig-Holsteinischer und Hamburger Imker e. V.

 


Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e. V.

 


Landesverband Württembergischer Imker e. V.

 



 

Die 19 Mitgliedsverbände mit 135.730 Mitgliedern bilden die Vertreterversammlung, das oberste Organ des Deutschen Imkerbundes e.V. Ihre Aufgaben umfassen:

 

  1. Verwaltung der Mitgliederdaten:
    In den Mitgliedsverbänden werden die Daten aller Imkerinnen und Imker verwaltet. Zusätzliche Bienenkataster geben Aufschluss über die Standorte der Bienenvölker. Nur wer Mitglied eines Orts- oder Kreisvereins ist, an den Honig-Schulungen teilnimmt und die angegebene Bienenvölkerzahl vorweisen kann, darf seinen Honig mit den Gewährverschlüssen des D.I.B. versehen.
     
  2. Bienenzucht:
    Die Rasse-Bienenzucht erfolgt unter der Federführung der Mitgliedsverbände und unter Aufsicht von Zuchtobleuten nach den Richtlinien des D.I.B.
     
  3. Schulung der Imker:
    Die Verbände und Vereine sorgen mit vielen Kursen für eine qualifizierte Aus- und Weiterbildung der Imkerinnen und Imker.
     
  4. Betreuung der Imker in Versicherungsfällen:
    Alle unter dem D.I.B. organisierten Imkerinnen und Imker sind mit ihren Bienenvölkern gegen Schäden an diesen und gegen Haftpflichtansprüche Dritter versichert.
    (Mehr Informationen zur Imkerversicherung auf: www.imkerversicherungen.de)

     
  5. Informationsdienst:
    Der verbandseigene Telefondienst gibt allgemeine Informationen und aktuelle Nachrichten bekannt. Einige Mitgliedsverbände geben eine eigene Fachzeitschrift heraus.
     
  6. Interessenvertretung bei Behörden und Landesministern:
    Mit Kontakten zu Landesbehörden und Ministerien, der Zusammenarbeit mit bienenwissenschaftlichen Instituten und öffentlichen Veranstaltungen sorgen die Mitgliedsverbände für die Wahrung imkerlicher Interessen.
     
  7. Vertreterversammlung und Landesimkertag:
    In jährlichen Vertreterversammlungen werden alle für die Arbeit der Mitgliedsverbände relevanten Fragen abgestimmt. Die Landesimkertage dienen der Präsenz der Imkerschaft in der Öffentlichkeit.